Was es zu beachten gilt:

Aktuell

Umtausch Inhaber- in Namen-Aktie

Umtausch Inhaber- in Namen-Aktie

Informationen zum Umtausch von Inhaber- in Namen-Aktien

Die ordentliche Generalversammlung der Bergbahnen Scuol AG vom 8. Oktober 2016 hat beschlossen, die Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 250.- in vinkulierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 250.- umzuwandeln. Das Aktienkapital bleibt unverändert.

 

Durchführung des Umtauschs

Depotverwahrende Aktionäre
Aktionäre, welche ihre Aktien in einem Depot halten, haben nichts zu unternehmen. Die Depotbank vollzieht den Umtausch.

Heimverwahrer
Aktionärinnen und Aktionäre, welche die Aktien zu Hause oder in einem Banksafe aufbewahren, werden gebeten, die Inhaberaktien mit den Coupons zusammen mit einem ausgefüllten und unterzeichneten Umtauschschein eingeschrieben an die


Bergbahnen Scuol AG
Aktienregister
Via da Ftan 495
CH-7550 Scuol


zu senden oder die Aktien mit den Coupons zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Umtauschschein auf der Verwaltung der Bergbahnen Scuol AG abzugeben. Gleichzeitig erfolgen die Eintragung im Aktienregister und die Zertifikatsausstellung. Bitte beachten Sie, dass das Aktienregister vom 7. September bis und mit 6. Oktober 2018 geschlossen bleibt, und Umwandlungen oder Mutationen während dieser Zeit nicht möglich sind.


Alle Aktionärinnen und Aktionäre haben die Möglichkeit, die Aktienzertifikate künftig kostenlos bei der Gesellschaft zu verwahren. In diesem Fall wird anstelle des Aktienzertifikats eine Bestätigung der Eintragung im Gesellschaftsdepot ausgehändigt. Dies kann auf dem Umtauschschein entsprechend vermerkt werden.

Hier steht der Umtauschschein zum Download bereit


Geltendmachung von Aktionärsrechten
Bitte beachten Sie, dass Inhaberaktien in Zukunft keine Aktionärsrechte mehr haben. Zur Geltendmachung ihrer Rechte müssen die entsprechenden Aktien in Namenaktien umgewandelt werden.


Eintragung von Namenaktien
Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch, in welches die Eigentümer und Nutzniesser mit Name und Adresse eingetragen werden. Nur diejenigen Personen, die im Aktienbuch eingetragen sind, werden gegenüber der Gesellschaft als Aktionäre oder Nutzniesser von Namenaktien anerkannt.