Was es zu beachten gilt:

Aktuell

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Gondel
Die Skipässe «Motta Naluns» sind gültig auf allen Transportanlagen des Skigebietes und berechtigen zur Nutzung der Sportbusse Scuol, Ftan, Sent. Familien, Gruppen und Schulen profitieren von Vergünstigungen. Alle Skipässe sind persönlich und nicht übertragbar. 

Rechtliche Hinweise

Skipässe «Motta Naluns»
Die Skipässe «Motta Naluns» sind gültig auf allen Transportanlagen des Skigebietes und berechtigen zur Nutzung der Sportbusse Scuol, Ftan, Sent. Familien, Gruppen und Schulen profitieren von Vergünstigungen.
Alle Skipässe sind persönlich und nicht übertragbar. Es gelten für alle Tickets die Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Bergbahnen Scuol AG.
 

2. Billette und Abonnemente
2.1. Gültigkeit
Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Mehrtagesabonnemente sind an aufeinanderfolgenden Tagen gültig.
2.2. Datenträger für Fahrausweise (KeyCard)

Sämtliche Fahrausweise (ausgenommen Wanderpass Einzelfahrt) werden auf einen berührungslosen 
Datenträger (KeyCard) geladen. Falls der Gast noch über keinen kompatiblen Datenträger verfügt, kann ein solcher für CHF 3.-/Stück gekauft werden und geht somit in den Besitz des Gastes über. Der Datenträger kann nicht zurückgegeben werden, jedoch in Scuol wiederholt und zum Teil auch in anderen Skigebieten in ganz Europa neu beladen werden.
2.3. Ermässigungen
Ermässigte Pässe werden nur gegen Vorweisung eines gültigen Ausweises abgegeben.


 

2.4. Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet, sofern deren Gültigkeit mehr als 1 Tag ist. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- verrechnet.

2.5. Missbrauch/Fahren ohne Ausweis

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Ge- brauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben 
Bestimmung entzogen werden. Personen, welche die Bahnen ohne gültiges Billett benützen, haben als Entschädigung für Umtriebe und den Tagespass CHF 150.- zu bezahlen.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

2.6. Umtausch/ Rückerstattung

Billette und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente umgetauscht werden.

Bei Krankheit oder Unfall kann eine Rückerstattung nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses (auch von einer Drittperson möglich), das von einem im Unterengadin praktizierenden Arzt oder durch die Spitäler im Engadin ausgestellt wurde, vorgenommen werden. Für die Berechnung der Rückerstattung ist der Folgetag der letztmaligen Benützung des Abonnements relevant. Der Unfalltag wird nicht berücksichtigt. Es wird nur das Billet der betroffenen Person rückerstattet, nicht aber von Angehörigen. Nach Ende der aktuellen Saison können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Kein Rückerstattungsanspruch besteht auf Einzelfahrten, Vormit- tags-, Nachmittags- und Tageskarten sowie bei persönlichen Verhinderungsgründen.

Durch Bezug der Rückerstattung erlischt die Gültigkeit des Abonnements automatisch. Ein Unterbuch infolge Unfall /Krankheit ist nicht möglich. Kombiangebote (Skibadepass und Skipass inkl. RhB) können nur als gesamthaftes Angebot angesehen werden. Es ist nicht möglich nur eine Teilleistung (bspw. nur Anteil Bad oder nur Anteil Ski) davon zu erstatten.

Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines bereits Geleisteten.

Im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung des gesamten Skigebietes erhalten Sie eine 
Gutschrift für die Ausfalltage. Teilschliessungen sind von der Rückerstattungsregel ausgenommen.

Für Rückerstattungen werden folgende Berechnungen angewendet:

An aufeinanderfolgenden Tagen gültige Mehrtagespässe
Der Kaufpreis des Mehrtagestickets wird durch die Anzahl der Skitage geteilt und mit den nicht 
genutzen, aufeinanderfolgenden Ski- tagen multipliziert. Die entsprechende Summe ergibt die Höhe der Rückerstattung.

Wahlweise gültige Mehrtagespässe:
Pro gefahrenen Tag wird der reguläre Tagestarif resp. Mehrtagestarif (bei aufeinanderfolgend 
gefahrenen Tagen) angewendet. Die Differenz aus der so errechneten, erbrachten Fahrleistung und dem bezahlten Tickettarif ergibt den Rückerstattungsbetrag.

SnowPass Graubünden und Regiocard Südbünden:
Rückgabe bis spätestens 15. Dezember                      80 % des Kaufpreises
Rückgabe bis spätestens 10. Januar                            50 % des Kaufpreises
Rückgabe bis spätestens 31. Januar                            25 % des Kaufpreises
Rückgabe nach dem 31. Januar                                    keine Rückerstattung

Saison- und Jahresabonnemente (exkl. Jahreskarte inkl. Bad):
Rückgabe bis spätestens 22. Dezember                      90 % des Kaufpreises
Rückgabe bis spätestens 31. Dezember                       70 % des Kaufpreises
Rückgabe bis spätestens 31. Januar                             50 % des Kaufpreises
Rückgabe nach Ende Februar                                       Keine Rückerstattung

Wenn die Jahreskarte im Sommer bereits benützt wurde, so werden bei einer Rückerstattung vor dem Winter die bereits gefahrenen Strecken vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Im Minimum wird der Abo–Zusatz Sommer, im Maximum der Preis des Sommer- Abos abgezogen.

Jahresabonnemente mit dem Bad:
Pro Wintermonat wird 15% in Abzug gebracht (Wintermonate: Dezember - April), pro Sommermonat wird 5% in Abzug gebracht (Sommermonate: Mai - November). Angebrochene Monate werden auf einen vollen Monat aufgerundet.

Sommersaisonkarten:
Der Prozentsatz der Rückerstattung für Sommersaisonkarten wird folgendermassen berechnet:

bis Ende Juni:                                    60 % des Kaufpreises
bis Ende Juli:                                     40 % des Kaufpreises
bis Ende August:                               20 % des Kaufpreises
ab September:                                   Keine Rückerstattung

Bei der Rückerstattung von Saison- oder Jahresabonnementen wird im Mindestfall eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

3. Onlinekauf von Tickets

3.1 Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung
Die auf der Website und im Webshop angebotenen Preise stellen eine Offerte zur Abgabe eines 
Kaufangebotes dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher 
Mehrwertsteuer.
Die Onlinebestellung via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches das Unternehmen innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail annehmen kann, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung, gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande.
Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Tickets von der Unternehmung zur Verfügung gestellt. Die Zahlung erfolgt als Vorauskasse mit Kartenzahlung.


3.2 Auslieferung von Vouchern und Kaufbestätigungen
Die entsprechenden Vouchers/Kaufbestätigungen werden kostenlos via E-Mail versendet und müssen vom Kunden selbst ausge- druckt oder elektronisch gespeichert werden. Die Voucher/Kaufbestätigungen sind bei Bedarf dem Bahn- oder Kassenpersonal in Pa- pierform oder in elektronischer Form vorzuweisen.
Sollte der entsprechende Voucher dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei uns gutgeschrieben wurde, so erlischt die Gültigkeit des 
entsprechenden Tickets bis zur vollständigen Bezahlung und die Unternehmung ist berechtigt, die im Voucher verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.
Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen 
(Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dassunpersönliche 
Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller/Kunden identisch ist, ist für die Unternehmung unbeachtlich.


3.3 Annullationen
Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden.
Wir empfehlen bei notwendiger Stornierung, die Kostenübernahme mit einer privaten 
Reiserücktrittsversicherung und / oder Annulationskostenversicherung zu prüfen.

4. Pistenmarkierung und Sicherheit

Die Pisten sind am Rande mit Markierungsstangen begrenzt. Hinweistafeln geben Auskunft über die Pistennummer, Pistenbezeichnung, die Farbe über den Schwierigkeitsgrad. Die Pisten werden auf eigenes Risiko und eigene Gefahr benutzt. Werden Pisten verlas- sen, ist dies ebenfalls auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Achtung: hier werden keine Pistenkontrollen durchgeführt.


5. Ausschluss vom Transport
5.1. Allgemein
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

•  betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
•  sich ungebührlich benehmen;
•  die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
5.2. Transporte zur Ausübung eines Sports

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.

Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsich- tigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungs- fall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
•  sich rücksichtslos verhalten hat;
•  einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
•  Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
•  sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.
 

6. Haftung
Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
 

7. Rettungsdienst
Verunfallt der Gast auf dem Gebiet der Bergbahnen AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Pauschalbetrag von CHF 250.- in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. All- fällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Kunde und den Bergbahnen Scuol AG untersteht dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist Scuol, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen 
Gerichtsstand vorschreiben.


Scuol, August 2023